Die hier angeführte Liste wird laufend ergänzt und auch evtl abgeändert.
Die Tagesmütter Innviertel haben festgelegt, dass nur die Anmeldungen, die bis zum 31.03.2026 bei der Gemeinde St. Georgen eingelangt sind, im kommenden Schuljahr berücksichtigt werden können.
Wer also Bedarf hat, bitte schnell das Anmeldeformular ausfüllen und abgeben.
Im Interesse Ihres Kindes müssen Urlaube so geplant werden, dass diese in die unterrichtsfreie Zeit fallen.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich (Schulpflichtgesetz §9)
und bedürfen der Absprache mit der Klassenlehrkraft (ein Unterrichtstag) – auch kurzfristig,
beziehungsweise mit der Schulleitung (zwei Tage bis eine Woche) –dann mit schriftlichem Ansuchen spätestens zwei Wochen vor
dem geplanten Fernbleiben vom Unterricht.
Die Buchung von Reisen mit schulpflichtigen Kindern in der Vor- oder Nachsaison
aus finanziellen Gründen ist kein Entschuldigungsgrund!